Ausländerrecht · Bergisch Gladbach
Ihr Rechtsanwalt für Aufenthalt, Einbürgerung und Einwanderung.
Ich begleite Sie persönlich gegenüber Ausländerbehörde, Einbürgerungsbehörde und Botschaft – vom ersten Gespräch bis zur Entscheidung.
- Rechtsanwalt seit 1999
Seit mehr als 10 Jahren in Bergisch Gladbach - Internationale Erfahrung
Über zehn Jahre für internationale Organisationen tätig - Direkter Draht zum Anwalt
Kein Callcenter – Sie sprechen immer mit mir - Deutsch und Englisch
Beratung in beiden Sprachen
Was ich für Sie tun kann
Für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit gelten besondere Regeln – beim Aufenthalt, bei der Arbeit, bei der Einbürgerung. In diesen Bereichen berate und vertrete ich Sie:
Einbürgerung
Deutsche Staatsangehörigkeit
Voraussetzungen prüfen, Antrag vorbereiten, Verfahren begleiten.
Aufenthalt & Arbeit
Einreise, Aufenthalt und Arbeit
Chancenkarte, Blaue Karte EU und Einwanderung von Fachkräften.
Behörde zu langsam?
Untätigkeitsklage
Wenn über Ihren Antrag seit Monaten nicht entschieden wird.
Selbstständigkeit
Unternehmensgründung
Aufenthaltserlaubnis für Gründer und Freiberufler.
Sie gründen aus dem Ausland? Für Gründer, die ein Visum für Deutschland brauchen, gibt es meine englischsprachige Seite.
So läuft die Zusammenarbeit
Jeder Fall ist anders. Wie wir zusammenarbeiten, ist aber immer gleich klar geregelt.
01
Sie schildern Ihr Anliegen
Per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon. Ich melde mich und wir vereinbaren einen Termin.
02
Erstberatung
Ich prüfe Ihre Situation und sage Ihnen ehrlich, welche Möglichkeiten Sie haben – und welche nicht.
03
Klare Kosten, dann Ihre Entscheidung
Bevor ich weiter für Sie tätig werde, wissen Sie, was es kostet. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie mich beauftragen.
Kosten der Erstberatung: 190 € zzgl. USt. Diese Gebühr ist gesetzlich für Verbraucher die Obergrenze (§ 34 RVG).

Ihr Anwalt
Holger Hembach, Rechtsanwalt
Seit 1999 Rechtsanwalt. Über zehn Jahre habe ich im Ausland für internationale Organisationen gearbeitet, unter anderem in Nordmazedonien, Serbien, Moldau, Afghanistan, Timor-Leste und Tansania. Ich weiß aus eigener Erfahrung, was es heißt, sich in einem fremden Rechtssystem zurechtzufinden.
Seit 2015 berate ich in meiner Kanzlei in Bergisch Gladbach Menschen, die in Deutschland leben, arbeiten oder Deutsche werden wollen.
- Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
- Autor eines Buches über die Europäische Menschenrechtskonvention
- Referent im In- und Ausland
Häufige Fragen
Die Behörde entscheidet seit Monaten nicht. Was kann ich tun?
Hat die Behörde ohne zureichenden Grund nach drei Monaten nicht über Ihren Antrag entschieden, kommt in der Regel eine Untätigkeitsklage in Betracht (§ 75 VwGO). Ich prüfe, ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Was kostet die Erstberatung?
Die Erstberatung kostet 190 € zzgl. USt. Soll ich danach weiter für Sie tätig werden, erfahren Sie vorher, welche Kosten entstehen.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Ausländer- und Verwaltungsrecht ist in vielen Versicherungen nicht oder nur eingeschränkt mitversichert. Bringen Sie Ihre Versicherungsdaten am besten zur Erstberatung mit.
Beraten Sie auch auf Englisch?
Ja, die Beratung ist auf Deutsch und auf Englisch möglich.
Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen
Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen – per Formular, E-Mail oder Telefon.
Kontakt
Schreiben Sie mir
Rechtsanwalt Holger Hembach
An der Gohrsmühle 25
51465 Bergisch Gladbach
Telefon: 0151 40 486 117
International: +49 151 40 486 117
E-Mail: info@hembach.legal