Fachkräfteeinwanderung · für Arbeitgeber
Ihre Fachkraft aus dem Ausland – auf dem passenden Weg nach Deutschland.
Ich übernehme das Einreiseverfahren für Ihre neue Fachkraft vollständig: von der Prüfung der Unterlagen über die Behörden bis zum Visum. Zum Festpreis pro Fachkraft.
- Festpreis ab 2.400 € netto
pro Fachkraft, Staffelpreise ab der zweiten - Der richtige Weg
Beschleunigtes Verfahren oder Vorabzustimmung der Bundesagentur - Nichts bleibt liegen
Ich fasse bei den Behörden nach, Sie erhalten alle 14 Tage einen Statusbericht - Deutsch und Englisch
Auch für die Kommunikation mit Ihrer Fachkraft
Warum Einreiseverfahren so oft stocken
Die meisten Verzögerungen entstehen nicht bei der Entscheidung, sondern vorher. Und fast immer an denselben drei Stellen:
Die Akte ist unvollständig. Fehlende Apostillen, falsche Übersetzungen oder Lücken im Lebenslauf führen zu Nachforderungen. Jede davon hält das Verfahren an, oft für Wochen.
Der Weg passt nicht. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist nicht immer das schnellste. Oft ist die gebührenfreie Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit der bessere Weg.
Niemand fasst nach. Behörden haben kaum verbindliche Fristen. Wer nicht regelmäßig nachfragt, wartet, und im Tagesgeschäft bleibt das leicht liegen.
Fehler werden teurer: Seit Juli 2025 gibt es nach einer Visumablehnung keine Remonstration mehr. Es bleiben nur ein neuer Antrag mit neuem Termin oder die Klage. Eine vollständige Akte von Anfang an spart deshalb Monate.
So läuft es ab und das übernehme ich
Sie liefern die Angaben, ich kümmere mich um den Rest. Das Grundpaket umfasst die Schritte 2 bis 4.
01
Fragebogen und Einschätzung
Sie beschreiben Stelle und Fachkraft in wenigen Minuten. Im Gespräch sage ich Ihnen, welcher Weg passt und was er kostet.
02
Vorprüfung und Unterlagen
Ich wähle Aufenthaltstitel und Verfahren, prüfe alle Urkunden, stimme Stellenbeschreibung und Vertrag ab und bereite die Vollmachten vor.
03
Behördenverfahren
Ich vertrete Sie gegenüber Ausländerbehörde bzw. Zentralstelle, überwache Anerkennung und Bundesagentur und fasse nach. Alle 14 Tage erhalten Sie einen Statusbericht.
04
Botschaft und Einreise
Ich stelle die Visumakte zusammen und bereite Ihre Fachkraft auf das Gespräch in der Visastelle vor.
Zur Dauer, ehrlich gesagt: Das Gesetz setzt den Behörden kaum verbindliche Fristen. Die Behörden selbst rechnen vom Start bis zum Visum mit mindestens 15 Wochen, mit Anerkennung oft länger. Eine bestimmte Dauer kann deshalb niemand seriös zusagen. Zusagen kann ich eine vollständige Akte, schnelles Einreichen und konsequentes Nachfassen.
Was es kostet
- Grundpaket ab 2.400 € netto pro Fachkraft
Schritte 2 bis 4: Vorprüfung, Behördenverfahren, Botschaft und Einreise - Staffelpreise
Günstiger ab der zweiten Fachkraft, Rahmenvereinbarungen für regelmäßige Einstellungen - Optional
Familiennachzug, Aufenthaltstitel nach der Einreise, Rechtsmittel
Nicht enthalten sind Gebühren der Behörden und Leistungen Dritter, etwa 411 € für das beschleunigte Fachkräfteverfahren, 75 € Visumgebühr, Kosten der Anerkennung, Übersetzungen und Apostillen.

Ihr Ansprechpartner
Holger Hembach, Rechtsanwalt
Seit 1999 Rechtsanwalt, über zehn Jahre im Ausland für internationale Organisationen tätig, seit 2015 mit eigener Kanzlei in Bergisch Gladbach. Ich berate im Aufenthaltsrecht, unter anderem Unternehmen bei der Einstellung von Fachkräften und Gründer bei der Einreise.
Sie haben einen festen Ansprechpartner. Auf Ihre Anfragen antworte ich innerhalb von zwei Werktagen.
Häufige Fragen
Brauchen wir immer das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Nein. Ist keine Anerkennung der Qualifikation nötig und hat die Botschaft kurze Wartezeiten, ist die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit oft schneller und gebührenfrei. Welcher Weg passt, prüfe ich vorab.
Wie lange dauert es, bis die Fachkraft da ist?
Das hängt vor allem von der Anerkennung und der Botschaft ab. Die Behörden rechnen beim beschleunigten Verfahren mit mindestens 15 Wochen. Eine verbindliche Dauer kann niemand zusagen, weil das Gesetz den Behörden kaum feste Fristen setzt.
Was müssen wir als Arbeitgeber beitragen?
Den Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Angebot, die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, einen Handelsregisterauszug und eine feste Ansprechperson. Alles Weitere bereite ich vor.
Kann die Familie mitkommen?
Ja. Ehegatten und minderjährige Kinder können in das Verfahren einbezogen werden, wenn ihr Antrag spätestens sechs Monate nach der Einreise der Fachkraft gestellt wird.
Unser Betrieb liegt nicht in Nordrhein-Westfalen. Geht das trotzdem?
Ja. Ich betreue Arbeitgeber in ganz Deutschland. Die Verfahren laufen weitgehend schriftlich.
Können Sie auch auf Englisch mit unserer Fachkraft kommunizieren?
Ja, die gesamte Kommunikation ist auf Deutsch und auf Englisch möglich.
Sie haben eine Fachkraft gefunden?
Beschreiben Sie den Fall in wenigen Minuten. Ich melde mich mit einer Einschätzung.
Anfrage
Ihren Fall prüfen lassen
Mit Ihren Angaben kann ich vorab einschätzen, welcher Weg passt. Danach vereinbaren wir ein kurzes Gespräch.
Telefon: 0151 40 486 117
E-Mail: info@hembach.legal