Einleitung
Wie bekommt ein Ausländer ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland ein Unternehmen zu gründen? Darum geht es im folgenden Beitrag.
Die Bundesrepublik Deutschland sieht diverse Arten von Aufenthaltstiteln für Personen vor, die in Deutschland einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen möchten. Hierzu zählen Aufenthaltstitel für Personen, die in Deutschland eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen möchten, Genehmigungen für die Ausübung freier Berufe, etwa als Architekt oder Rechtsanwalt, sowie für Forscher oder Wissenschaftler, welche ihre Fachkenntnisse zur Etablierung eines Unternehmens einsetzen wollen. Dieser Beitrag konzentriert sich auf die Visa und Aufenthaltstitel für Personen, deren Ziel die Gründung eines gewerblichen Unternehmens in Deutschland ist.
Zielgruppe
Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich ausschließlich auf Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-Bürger). Staatsangehörige der Europäischen Union genießen innerhalb der EU die Freizügigkeit und benötigen folglich weder ein derartiges Visum noch einen entsprechenden Aufenthaltstitel.
Die Erteilung eines Visums und eines Aufenthaltstitels für Personen, welche in Deutschland ein Unternehmen etablieren möchten, steht sowohl Gründern offen, die ein bereits im Ausland existierendes Unternehmen nach Deutschland verlagern, als auch jenen, die ein Unternehmen vollständig neu aufbauen möchten.
Voraussetzungen
Die anzuwendenden Kriterien sind identisch: Drittstaatsangehörige, die einen Aufenthaltstitel zur Führung eines Unternehmens in Deutschland anstreben, müssen drei zentrale Voraussetzungen erfüllen: Besteht eine Notwendigkeit für das geplante Unternehmen? Erfolgt durch das Unternehmen ein positiver Beitrag zur deutschen Volkswirtschaft? Sind die notwendigen finanziellen Mittel zur Etablierung des Unternehmens gesichert?
Wirtschaftliches Interesse oder regionaler Bedarf
Die erste Voraussetzung betrifft die Notwendigkeit des geplanten Unternehmens. Das deutsche Aufenthaltsgesetz (§ 21 AufenthG) normiert, dass ein Aufenthaltstitel zur Unternehmensgründung erteilt werden kann, sofern ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionaler Bedarf an der Art der Geschäftstätigkeit nachweisbar ist.
Ein wichtiges Kriterium für die Beurteilung des wirtschaftlichen Interesses ist beispielsweise, ob durch die unternehmerische Tätigkeit Arbeitsplätze geschaffen werden.
In der Vergangenheit galt die Richtlinie, dass bei einer Investitionssumme von 250.000 Euro und der Schaffung von fünf Arbeitsplätzen die Erteilung des Visums beinahe garantiert war. Diese spezifische Regelung existiert nicht mehr. Heute wird maßgeblich die Qualität Ihrer Geschäftsidee bewertet – dennoch können diese früheren Zahlen einen Anhaltspunkt für das Engagement liefern, welches die zuständigen Behörden erwarten.
Weitere Erwägungen beziehen sich darauf, ob die unternehmerische Tätigkeit in einem Sektor erfolgt, der besonders positive Perspektiven für die wirtschaftliche Entwicklung aufweist, wie beispielsweise im Technologiesektor. Überdies wird von den Behörden geprüft, ob das Unternehmen einen Beitrag zur beruflichen Ausbildung oder zu Innovation und Forschung leisten wird.
In Bezug auf die Anforderung eines regionalen Bedarfs wird durch die Behörden im Besonderen analysiert, ob bereits eine ausreichende Anzahl von Unternehmen die gleichen Waren oder Dienstleistungen anbietet oder ob das neue Unternehmen einen existierenden Mangel beheben könnte.
Existieren beispielsweise in einer bestimmten Region nicht genügend Dachdeckerbetriebe, kann ein regionaler Bedarf an dieser Art von Unternehmen bestehen, wenngleich das Dachdeckerhandwerk möglicherweise keine Zukunftstechnologie wie KI oder Umwelttechnologie darstellt.
Einbeziehung zuständiger Stellen in die Beurteilung
Bei der Evaluierung des wirtschaftlichen Interesses an dem geplanten Unternehmen und der regionalen Bedarfsdeckung sollen die zuständigen deutschen Behörden relevante Stellen wie die Industrie- und Handelskammern (IHK) oder die Handwerkskammer hinzuziehen.
Diese Stellen übermitteln ihre fachliche Einschätzung darüber, ob ein wirtschaftliches Interesse an der Gründung des Unternehmens durch den Ausländer besteht oder ob die Geschäftsidee einem regionalen Bedarf gerecht wird.
Die Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer oder anderer externer Stellen sind für die deutschen Behörden rechtlich nicht bindend. In der Verwaltungspraxis nehmen sie jedoch eine sehr gewichtige Stellung ein.
Die Behörden folgen in der Regel der Beurteilung der konsultierten Stelle.
Zentrale Bedeutung des Businessplans
Zur Erlangung dieser positiven Stellungnahme muss Ihr Geschäftsplan fundiert und tragfähig sein. Dieser muss zwingend eine 3-Jahres-Umsatzprognose, einen Liquiditätsplan, der die gesicherte Solvenz darlegt, sowie eine fundierte Marktanalyse umfassen. Die Prüfstellen werden sich intensiv mit Ihrem Lebenslauf und Ihren Qualifikationen auseinandersetzen – Sie haben den Nachweis zu erbringen, dass Sie die adäquate Führungsperson für diese spezielle Geschäftsidee sind. Für potenzielle Unternehmer ist es demnach von großem Wert, einen erheblichen Aufwand in die Dokumente zu investieren, welche ihre Geschäftsidee und ihre zukünftige Strategie detailliert darlegen.
Positive wirtschaftliche Auswirkungen
Die zweite Voraussetzung besteht darin, dass die beabsichtigte Tätigkeit des Unternehmers positive Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft generiert. Diese spezifische Voraussetzung deckt sich in weiten Teilen mit den bereits genannten Kriterien.
Gesicherte Finanzierung
Eigenmittel oder Kreditzusage
Abschließend muss der Unternehmer den Nachweis erbringen, dass die Finanzierung des Unternehmens vollumfänglich gesichert ist. Dies impliziert, dass der Antragsteller entweder über ausreichende Eigenmittel verfügen muss oder einen rechtsgültigen Finanzierungsvertrag mit einem Kreditinstitut, einem Investor oder einer vergleichbaren Stelle vorlegen kann. Dies ist selbstverständlich ein Aspekt, der ohnehin im Rahmen des Geschäftsplans thematisiert werden sollte.
Zusätzliche Anforderungen bei Personen über 45
Für Antragsteller, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, greift eine vierte obligatorische Voraussetzung: Der Nachweis über die gesicherte Altersversorgung (angemessene Altersversorgung) ist zu erbringen. Dieser Nachweis erfolgt üblicherweise durch eine private Rentenversicherung, welche eine garantierte monatliche Auszahlung ab dem 67. Lebensjahr vorsieht, oder durch den Beleg über ausreichendes Privatvermögen. Die hierfür notwendigen Beträge unterliegen einer zeitlichen Dynamik. Als aktuelle Richtwerte kalkulieren die zuständigen Behörden gegenwärtig eine monatliche Auszahlung von circa 1.560 € oder ein nachzuweisendes Gesamtvermögen von circa 225.000 €.
Die Bewertung des Antrags auf einen Aufenthaltstitel zur Unternehmensgründung gemäß § 21 AufenthG erfordert eine ganzheitliche Betrachtung, die über reine Kapitalnachweise hinausgeht. Die administrative Praxis zeigt einen signifikanten Wandel weg von festen quantitativen Schwellenwerten (wie der früheren 250.000 € / 5 Arbeitsplätze-Regel) hin zu einer qualitativen Beurteilung der Geschäftsidee. Diese Verlagerung impliziert eine erhöhte administrative Entscheidungsbefugnis. Daher ist der Antragserfolg maßgeblich von der Fundiertheit der kommerziellen Prognosen abhängig, nicht nur von der Einhaltung formaler Mindestanforderungen.
Die obligatorische Konsultation der Industrie- und Handelskammern bzw. der Handwerkskammer, obwohl deren Stellungnahmen formal nicht bindend sind, verleiht diesen Kammern in der Verwaltungspraxis eine faktische Vetomacht. Die Antragsteller müssen demnach primär die wirtschaftlichen Experten der Kammern überzeugen. Dies erfordert einen Geschäftsplan, der strengen Kriterien für kommerzielle Tragfähigkeit genügt und detaillierte Markt- sowie Liquiditätsanalysen zwingend einschließt.
Für Antragsteller über 45 Jahre dient die obligatorische Anforderung der angemessenen Altersversorgung als staatliches Instrument zur Risikominderung. Durch die Durchsetzung dynamischer finanzieller Schwellenwerte (derzeit ca. 1.560 € monatlich oder 225.000 € Gesamtvermögen) stellt die Bundesrepublik sicher, dass die Erteilung des Aufenthaltstitels keine zukünftige Belastung für das deutsche Sozialsystem generiert. Die fortlaufende Kalibrierung dieser Richtwerte macht die Bestätigung der aktuellen Zahlen unmittelbar vor Antragsstellung unabdingbar.